Swiss Peaks Trail

Reglement

REGLEMENT SWISSPEAKS TRAIL 2023

EINREISEBESTIMMUNGEN

Der SwissPeaks trail, und insbesondere die Läufe SwissPeaks 170 und SwissPeaks 360, ist ein extremer Langzeitwettkampf, der außergewöhnliche mentale und physische Fähigkeiten und eine sehr gründliche Vorbereitung erfordert. Es hat viele Passagen auf sehr technischen Wanderwegen und manchmal in großer Höhe in der Nähe der Gletscher. Die Bedingungen können manchmal sehr schwierig sein (Dunkelheit, Wind, Kälte, Regen oder Schnee). Daher sind ein ausgezeichnetes Training und echte Selbstständigkeit für jeden Athleten, der sich an diesem Rennen beteiligen möchte, unerlässlich.

Für die Teilnahme am Rennen ist es daher unbedingt erforderlich, :

  • sich der Länge und der Besonderheit des Wettbewerbs voll bewusst zu sein;
  • physisch und psychisch perfekt vorbereitet zu sein;
  • vor dem Rennen eine echte Fähigkeit zur persönlichen Autonomie in den Bergen erworben zu haben, die es erlaubt, die mit dieser Art von Veranstaltung verbundenen Probleme zu bewältigen, und insbesondere :
  • zu wissen, wie man sich allein und ohne externe Hilfe den klimatischen Bedingungen stellt, die aufgrund der Höhenlage und der Wetterbedingungen (Nacht, Wind, Kälte, Regen und Schnee) extrem schwierig sein können;
  • zu wissen, wie man, auch wenn man isoliert ist, mit physischen und psychischen Problemen durch starke Ermüdung, Verdauungsprobleme, Muskel- oder Gelenkschmerzen, kleinere Verletzungen oder Hautabschürfungen, die durch anhaltende Aktivität verursacht werden, umgehen kann
  • sich bewusst zu sein, dass die Rolle der Organisation nicht darin besteht, einem Läufer bei der Bewältigung seiner Probleme zu helfen, und dass bei einem Berglauf wie dem SwissPeaks 360 die Sicherheit von der Fähigkeit des Läufers abhängt, sich an auftretende oder vorhersehbare Probleme anzupassen.

Der SwissPeaks 360 ist ein Wettbewerb, der für alle (Mindestalter 20 Jahre) offen ist, ohne spezifische Einschränkungen. Es wird jedoch stark empfohlen, bereits an anderen mehrtägigen Wanderungen teilgenommen zu haben, bevor man sich auf dieses Abenteuer einlässt.

Die anderen Rennen des SwissPeaks Trails sind offen für jede Person, männlich oder weiblich, die am Tag des Rennens mindestens 18 Jahre alt ist (ausgenommen Trail-Einführung, siehe unten).

Jeder Teilnehmer bestätigt, dass er das vorliegende Reglement kennt und anerkennt.

HALB AUTONOMIE

Das Prinzip der individuellen Rennen in der Semi-Autonomie ist die Regel.
Halbautonom bedeutet: Fähig zu sein sich selbstständig zwischen zwei Verpflegungsposten zu bewegen, sowohl ernährungs-, kleider- und sicherheitstechnisch. Der Teilnehmer muss sich bei Problemen wie schlechtem Wetter, körperlichen Beschwerden und Verletzungen selber zu helfen wissen.

Dieses Prinzip beinhaltet insbesondere die folgenden Regeln:

    1. 1. Jeder Teilnehmer muss während dem ganzen Rennen sämtliches obligatorisches Material (siehe Paragraf MATERIAL) bei sich tragen. Dieses Material wird in einem beschrifteten Rucksack getragen. Dieser Rucksack darf zu keiner Zeit ausgetauscht werden. Zu jedem Zeitpunkt des Rennens können Rennkommissare die Tasche und ihren Inhalt überprüfen. Der Läufer verpflichtet sich, diese Kontrollen über sich ergehen zu lassen. Bei Zuwiderhandlung droht der Ausschluss aus dem Rennen.
    2. Versorgungsposten werden mit Getränken und Lebensmitteln versorgt, die vor Ort verzehrt werden können. Der Läufer muss darauf achten, dass er beim Start an jeder Verpflegungsstelle über die Menge an Wasser und Nahrung verfügt, die er benötigt, um die nächste Verpflegungsstelle zu erreichen.
    3. Es ist verboten, sich während des gesamten oder eines Teils des Laufs von einer nicht angemeldeten Person begleiten zu lassen oder zu akzeptieren, dass sie von einer solchen Person begleitet wird, außer in den Toleranzzonen, die in der Nähe der Verpflegungsposten deutlich gekennzeichnet sind.
    4. Jeder Läufer, der außerhalb der zugelassenen Zonen persönlich betreut wird, wird disqualifiziert. Danke, dass Sie die Ethik des Rennens respektieren.

TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN

Die Teilnahme am SwissPeaks Trail bedingt die bedingungslose Annahme des französischen Reglements.

ANMELDUNG, SELEKTIONEN, WARTELISTEN UND NICHT ZUGELASSENE LÄUFER

Die Anmeldungen werden ab dem 1. November 2022 auf der Website der Veranstaltung geöffnet. swisspeaks.ch

Anmeldegebühr: Bitte beachten Sie, dass sich der Euro-Kurs ändern kann.

dès le 01/11/22 à midi
SwissPeaks Half-Marathon65 CHF (65 €)
SwissPeaks Marathon90 CHF (90 €)
SwissPeaks 70135 CHF (135 €)
SwissPeaks 100180 CHF (180 €)
SwissPeaks 170250 CHF (250 €)
SwissPeaks 360890 CHF (890 €)
SwissPeaks 360 DUO1500 CHF (1500 €)

Die Anmeldegebühr (für SwissPeaks 360, SwissPeaks 170, SwissPeaks 100 und SwissPeaks 70) beinhaltet die Teilnahme am Lauf, den Erinnerungspreis, das Essen im Ziel, die Verpflegung, die Mahlzeiten in den Lebensbasen, den Folgesack, den Transport zum Startort, den Finisher-Preis und die Finisher-Medaille.

Die Anmeldegebühr für den Marathon umfasst die Teilnahme am Lauf, den Erinnerungspreis, die Verpflegungsstellen, das Essen im Ziel, die Finisher-Medaille und den Transport zum Startort.

Die Anmeldegebühr für den Halbmarathon umfasst die Teilnahme am Lauf, den Erinnerungspreis, die Finisher-Medaille, die Verpflegungsstationen und den Transport zum Startort.

Es gibt keine Selektion für die Anmeldung zu den Rennen. Der angemeldete Läufer ist zugelassen.

Die Anzahl der zu den Rennen zugelassenen Läufer ist wie folgt:

– 300 für den Halbmarathon

– 500 für Marathon

– 500 für SwissPeaks 70

– 300 für die SwissPeaks 170

– 500 für die Swisspeaks 100

– 400 für die SwissPeaks 360

Diese Mengen werden voraussichtlich sinken, wenn die Gesundheitsbedingungen dies erfordern.

Ein/e angemeldete/r Fahrer/in, der/die diese Grenzen erreicht hat, wird automatisch auf die Warteliste gesetzt.

Der erste Läufer auf der Warteliste ersetzt einen Läufer, der seine Anmeldung storniert hat.

Sobald die Anmeldungen endgültig geschlossen sind, erhalten alle Läuferinnen und Läufer auf der Warteliste über das verwendete Zahlungsmittel eine volle Rückerstattung.

ELITE-ANMELDUNG

Im Sinne einer fairen Anerkennung von Spitzensportlern und eines fairen Anmeldemanagements reservieren wir Plätze für Spitzensportler, die diese beantragen, nach bestimmten Kriterien und basierend auf ihrem ITRA-Gesamtleistung Index. Läufer, die die unten aufgeführten Kriterien erfüllen, können sich kostenlos anmelden:

– Frau: > 710

– Mann: > 820

Wenn Sie dieses Kriterium erfüllen und sich anmelden möchten, schreiben Sie bitte an info@swisspeaks.ch, um Ihre Anmeldung abzuschließen.

ABMELDUNG

  • MIT anmelden der vom Veranstalter angebotenen Stornierungsversicherung

Es wird empfohlen, direkt bei der Anmeldung eine Annullierungsversicherung abzuschließen.

  • SwissPeaks 360: 35.- CHF (35 €)
  • SwissPeaks 170 & 100: 20.- CHF (20 €)
  • SwissPeaks Marathon & Half-Marathon: 11.- CHF (11 €)

Dieser Betrag ist zu den Anmeldegebühren hinzuzurechnen. Die Stornoversicherung kann nur zum Zeitpunkt der Anmeldung abgeschlossen werden.

Der Zweck der Garantie besteht darin, die Rückerstattung der Kosten zu ermöglichen, die für die Anmeldung zu einem der Läufe entstanden sind, falls ein Läufer aufgrund eines der folgenden Ereignisse die Stornierung seiner Anmeldung beantragt:

  • – Unfall, schwere Krankheit oder Todesfall des Läufers,
  • – Schwere Erkrankung mit Spitalaufenthalt oder Todesfall im Familienkreis (Ehefrau, Ehemann, Lebensgefährte/in, Abkömmlinge).
  • – eine Schwangerschaft der gemeldeten Läuferin oder die Geburt eines Kindes innerhalb eines Zeitraums von 15 Tagen vor oder nach dem Rennen

Bei schweren Unfall und/oder Erkrankung des Läufers soll ein Ärztezeugnis vorgewiesen sein der die Nichttauglichkeit zur Teilnahme am Wettkampf beweist 7 Tage vor Rennbeginn. Außerdem füllen Sie bitte den folgenden Fragebogen aus: https://forms.gle/r3xVyxPAAFziuXMt6

Bei späteren Stornierungen (ab dem 15. Juli 2023) können angesichts der vielen bereits entstandenen Kosten zusätzliche Verwaltungsgebühren (zwischen 10 und 15%) erhoben werden.

  • OHNE anmelden der vom Veranstalter angebotenen Stornierungsversicherung

Für den Fall, dass Sie keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben, gelten die folgenden Regeln:

  • Wenn ein/e Läufer/in nicht teilnehmen kann, darf er/sie seine/ihre Startnummer an eine Person seiner/ihrer Wahl weitergeben (Änderungen sind bis zum 1. August 2023 möglich, danach werden keine Änderungen mehr akzeptiert).
  • Für diejenigen, die niemanden haben, an den sie ihre Startnummer weitergeben können UND Wenn ein oder mehrere Läufe vor dem vorgesehenen Termin (1. Juli 2023 für SwissPeaks 360, SwissPeaks 170 und SwissPeaks 100; 1. August 2023 für Marathon und Halbmarathon) ausgebucht sind, kann der Veranstalter für den/die betreffenden Lauf/e ein System zur Weitergabe der Startnummer einrichten. In diesem Fall werden die Stornierungen in der chronologischen Reihenfolge des E-Mail-Eingangs berücksichtigt. on der Person, die ihre Startnummer abgibt, wird ein Abzug in Höhe von 15 % des für die Anmeldung bezahlten Preises einbehalten, um die Verwaltungskosten auszugleichen.
  • Falls der Lauf nicht vollständig ist und Sie niemanden finden, der Ihre Startnummer abholt, gelten die folgenden Regeln: Vor dem 31. Dezember 2022: 70 % der tatsächlich eingezahlten Anmeldegebühren werden zurückerstattet. Vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2023: 40% der tatsächlich eingenommenen Anmeldegebühren werden zurückerstattet. Nach dem 1. Juli 2023: Es werden keine Rückerstattungen mehr vorgenommen.

Es ist jedoch möglich, die Kategorie bis zum 1. August 2023 zu ändern.. Falls sich der Teilnehmer für eine kürzere Distanz entscheidet, werden keine Startgelder zurückbezahlt. Falls Sie sich für eine längere Distanz entscheiden, muss die Differenz bezahlt werden um startberechtigt zu sein.

Nach dem 1. August 2023: Keine Änderung der Kategorie oder des Namens möglich.

  • COVID-19 FÄLLE

Wenn die Vorschriften für Sportveranstaltungen die Durchführung des Rennens im Jahr 2022 verhindern, werden alle Anmeldungen kostenlos auf 2024 verschoben.

Wenn die Regelungen für die Ausreise aus dem Land des Wohnsitzes und/oder die Einreise in die Schweiz dazu führen, dass man nicht in der Lage ist, am Start des Rennens anwesend zu sein, kann die Anmeldung auf 2024 verschoben werden.

AUSRÜSTUNG

Um an diesen Wettkämpfen teilzunehmen, ist mindestens folgendes Grundmaterial zwingend mitzuführen.
Jedoch handelt es sichum nur um das Notwendigste und jeder Läufer muss die Materialliste seinen Bedürfnissen anpassen. Es ist wichtig nicht die leichtesten Kleider zu wählen, um ein paar Gramm zu sparen, sondern Kleider mitzuführen, die im Gebirge einen bestmöglichen Schutz gegen Kälte, Wind und Schnee bieten und somit eine hohe Sicherheit und Leistungsfähigkeit bieten.

Obligatorisches Basiskit für SwissPeaks 360 und SwissPeaks 170 Läufe :

Eine einzige Tasche, um die benötigte Ausrüstung zu transportieren und während des gesamten Rennens aufzubewahren.

Mobiles Telefon in funktionsfähigem Zustand, so dass Sie im Ausland telefonieren können und immer erreichbar sind.

Persönlicher Becher mindestens 15cl (Dosen oder Flansche mit Deckel nicht akzeptiert)

Mindestens 1 Liter Wasserreservoir

2 funktionstüchtige Kopflampen mit Ersatzbatterie für jede Lampe

Rettungsdecke (2.20 x 1.40 M)

Pfeife

Elastische Klebebinde, mit der ein Verband oder Strapping angelegt werden kann (mind. 100 cm x 6 cm)

Nahrungsreserve

Mütze oder Kopftuch

Kopfschutz

Jacke mit Kapuze gegen schlechtes Wetter in den Bergen und aus einer wasserdichten und atmungsaktiven Membran.

Lange Bein Hoseoder Strumpfhose ODER Kombination aus Strumpfhose und Socke, die das Bein vollständig bedeckt.

Zusätzliche langärmelige warme zweite Schicht zusätzlicher langer Ärmel (Mindestgewicht 180g) ODER die Kombination aus einer warmen Unterwäsche mit langen Ärmeln (Mindestgewicht 110g) und einer winddichten Jacke mit wasserabweisendem Schutz. Die winddichte Jacke ersetzt nicht die vorgeschriebene wasserdichte Jacke mit Kapuze und umgekehrt.

Warme und wasserdichteHandschuhe

Ausweisdokument

eine persönliche Schale (für das Essen)

Ein obligatorischer persönlicher Schlafsack im Folgesack zum Schlafen in den Lifebases, da aus hygienischen Gründen keine Decke von der Organisation gestellt wird (COVID-19-Standards).

Obligatorische Steigeisen in der Nachfolgetasche für die SwissPeaks 360

Obligatorisches Basispaket für die 100 und 70 :

Eine einzige Tasche, um die benötigte Ausrüstung zu transportieren und während des gesamten Rennens aufzubewahren.

Mobiles Telefon in funktionsfähigem Zustand, so dass Sie im Ausland telefonieren können und immer erreichbar sind.

Persönlicher Becher mindestens 15cl (Dosen oder Flansche mit Deckel nicht akzeptiert)

Mindestens 1 Liter Wasserreservoir

2 funktionstüchtige Kopflampen mit Ersatzbatterie für jede Lampe

Rettungsdecke (2.20 x 1.40 M)

Pfeife

Elastische Klebebinde, mit der ein Verband oder Strapping angelegt werden kann (mindestens 100 cm x 6 cm)

Nahrungsreserve

Mütze oder Kopftuch

Kopfschutz

Jacke mit Kapuze gegen schlechtes Wetter in den Bergen und aus einer wasserdichten und atmungsaktiven Membran.

Lange Bein Hoseoder Strumpfhose ODER Kombination aus Strumpfhose und Socke, die das Bein vollständig bedeckt.

Zusätzliche langärmelige warme zweite Schicht zusätzlicher langer Ärmel (Mindestgewicht 180g) ODER die Kombination aus einer warmen Unterwäsche mit langen Ärmeln (Mindestgewicht 110g) und einer winddichten Jacke mit wasserabweisendem Schutz. Die winddichte Jacke ersetzt nicht die vorgeschriebene wasserdichte Jacke mit Kapuze und umgekehrt.

Warme und wasserdichteHandschuhe

Ausweisdokument

eine persönliche Schale (für das Essen)

Obligatorisches Basiskit für Marathon-Lauf :

Eine einzige Tasche, um die benötigte Ausrüstung zu transportieren und während des gesamten Rennens aufzubewahren.

Mobiles Telefon in funktionsfähigem Zustand, so dass Sie im Ausland telefonieren können und immer erreichbar sind.

Persönlicher Becher mindestens 15cl (Dosen oder Flansche mit Deckel nicht akzeptiert)

Mindestens 1 Liter Wasserreservoir

Rettungsdecke (2.20 x 1.40 M)

Pfeife

Elastische Klebebinde, mit der ein Verband oder Strapping angelegt werden kann (mindestens 100 cm x 6 cm)

Nahrungsreserve

Mütze oder Kopftuch

Jacke mit Kapuze gegen schlechtes Wetter in den Bergen und aus einer wasserdichten und atmungsaktiven Membran.

Ausweisdokument

eine persönliche Schale (für das Essen)

Obligatorisches Basiskit für Half Marathon-Lauf :

Mobiles Telefon in funktionsfähigem Zustand, so dass Sie im Ausland telefonieren können und immer erreichbar sind.

Persönlicher Becher mindestens 15cl (Dosen oder Flansche mit Deckel nicht akzeptiert)

Mindestens 0,5 Liter Wasserreserve

Nahrungsreserve

Ausweisdokument

eine persönliche Schale (für das Essen)

Es ist schwierig, das Bergwetter für Anfang September genau vorherzusagen Aus diesem Grund hat das Unternehmen drei Kits eingerichtet, die zusätzlich zur vorgeschriebenen Ausrüstung sind, um bestmöglich ausgestattet zu sein. Es ist daher ratsam, sich darauf einzustellen, eines dieser zusätzlichen Kits zum Basiskit zu benötigen. Die Informationen werden den Fahrern einige Tage vor dem Start ihres Rennens per E-Mail mitgeteilt.

Canicule Kit für alle Läufe (kann je nach Wetterlage von der Organisation verlangt werden):

Sonenbrille

Sonnencreme

Mindestens 2 Liter Wasserreserve

Kit Grand Froid für die Läufe SwissPeaks 360, SwissPeaks 170 und SwissPeaks 100 und SwissPeaks 70 (kann je nach Wetterbedingungen von der Organisation verlangt werden), das OBLIGATORISCH im Folgerucksack und potenziell im Läufersack mitgeführt werden muss, falls sich die Wetterbedingungen während des Laufs ändern:

Eine zusätzliche warme Jacke mit einer Feder Jacken-Kapuze.

Eine wasserdichte Überhose

Schlechtwetter-Kitfür Marathon und Halbmarathon(kann von der Organisation je nach Wetterlage verlangt werden):

Jacke mit Kapuze gegen schlechtes Wetter in den Bergen und aus einer wasserdichten und atmungsaktiven Membran.

Lange Bein Hoseoder Strumpfhose ODER Kombination aus Strumpfhose und Socke, die das Bein vollständig bedeckt.

Zusätzliche langärmelige warme zweite Schicht zusätzlicher langer Ärmel (Mindestgewicht 180g) ODER die Kombination aus einer warmen Unterwäsche mit langen Ärmeln (Mindestgewicht 110g) und einer winddichten Jacke mit wasserabweisendem Schutz. Die winddichte Jacke ersetzt nicht die vorgeschriebene wasserdichte Jacke mit Kapuze und umgekehrt.

Warme und wasserdichteHandschuhe

FOLGETASCHE

Die “SwissPeaks 360” Laüfe Follower Sack wird ein Fassungsvermögen von 50L haben und (2021) fest sein, um maximal 10kg zu fassen. Die “SwissPeaks 170” “SwissPeaks 100” Laüfe Follower Sack wird ein Fassungsvermögen von 30L haben. Diese Tasche wird Ihnen von Lifebase zu Lifebase begleiten. Seien Sie vorsichtig, es ist Ihre Pflicht, diese Tasche in den dafür vorgesehenen Bereich zu legen, wenn Sie die lebensbasis verlassen. Nur von der Organisation bereitgestellte Taschen werden zu den Lifebases transportiert. Die Rückführung Zeit hängt von logistischen Einschränkungen ab. Eine Tasche kann in Bezug auf den Läufer verzögert werden, insbesondere im Falle eines Abbruchs. Bitte haben Sie Geduld und respektieren Sie die Arbeit der Freiwilligen. Die Säcke sind unter dem dafür vorgesehenen Zelt zu entfernen. Eine Liste der eingetroffenen Taschen wird regelmäßig aktualisiert.

Diese Taschen müssen spätestens am Sonntag, den 10. September um 18 Uhr in Le Bouveret abgeholt werden. Nach diesem Datum werden die Taschen zerstört.

Bitte legen Sie keine Wertsachen wie Autoschlüssel, Flugtickets oder Brieftaschen ab.

Die Verfolgertasche muss obligatorisch beim Start des Rennens abgegeben werden (auch wenn sich nichts darin befindet), damit sie von der Organisation zu den verschiedenen Stützpunkten transportiert werden kann. Andernfalls wird dem Läufer eine Strafe erteilt.

STARTNUMMERN

Die Startnummern werden jedem Läufer persönlich nach dem Vorzeigen von:

    • Einem Identitätsausweis mit Foto
    • Dem Laufrucksack mit sämtlichem obligatorischen Material

Die Startnummer muss auf der Brust oder auf dem Bauch getragen werden und während dem ganzen Rennen sichtbar sein.. Die Startnummer muss über allen Kleidern getragen werden und darf nicht auf dem Rucksack oder einem Bein fixiert werden. Der Name und das Logo der Partner darf weder verändert noch versteckt werden.
Die Startnummer ist der Zutritt für die Shuttlebusse, Verpflegungsposten, Sanitätsposten, Ruhezonen, Duschen, Kleider Depots oder -Rückgabe. Die Startnummern werden zu keiner Zeit von den Organisatoren eingezogen, ausser bei einer Verweigerung eines Entscheides der Verantwortlichen. Bei einer Aufgabe wird die Startnummer desaktiviert.

Zusätzlich zu Ihrer Startnummer erhalten Sie ein reißfestes Armband, das Sie während des gesamten Rennens tragen müssen, damit Sie Zugang zu den Versorgungseinrichtungen und der Life Base haben. Mit diesem Armband können Sie auch von der Mahlzeit nach dem Rennen profitieren (dieses Armband wird dann von der Organisation abgeschnitten, um Sie zu essen).

SICHERHEIT UND MEDIZINISCHEN HILFE

An diversen stellen auf der Strecke befinden sich Rettungs-Posten. Ein medizinisches Team befindet während der ganzen Veranstaltung in Le Bouveret (Start- und Zielort).

Die Rettungs Posten dienen der Unterstützung von Personen, die in Gefahr sind, mit der ihren zur Verfügung stehenden Mitteln oder wie vereinbart.

Ein Läufer mit grossen Problemen oder ernsthaften Verletzungen muss selbständig Hilfe anfordern, indem:

  • er einen Rettungs-Posten aufsucht
  • er das medizinische Team anruft
  • er einen anderen Läufer auffordert die Rettungsmannschaft zu alarmieren

Jeder Teilnehmer muss anderen Läufern, welche in Gefahr sind Hilfe leisten und die Rettungs-Posten informieren.

Vergesst nicht, dass die Wartezeit auf Hilfe durch Witterungseinflüsse und Position länger dauern kann als erwartet. Ihre Sicherheit wird dann von der Qualität des mitgenommenen Materials abhängen.

Ein Läufer, welcher einen Arzt oder einen Rettungs-Posten verlangt muss deren Anweisungen befolgen und akzeptiert die getroffenen Entscheidungen.
Die Ärzte und Sanitäter sind befugt:

  • Läufer, welche aus medizinischen Gründen nicht mehr in der Lage sind weiterzulaufen, aus dem Rennen auszuschließen
  • Läufer, welche in Gefahr sind, abtransportieren lassen
  • Läufer ins Spital einzuweisen, wenn der Gesundheitszustand dies erfordert

Die Kosten für die Rettung/Bergung geht vollumfänglich zu Lasten des Läufers. Die Person muss auch für die Rückreise vom Aufenthaltsort nach der Bergung/Hilfeleistung besorgt sein. Der Teilnehmer muss selber seiner Versicherung die nötigen Dokumente für die Rückerstattung der Rettungskosten termingerecht einreichen.

Falls die Rettungsmannschaft nicht kontaktiert werden kann, kann der Läufer selber die Rettungsorganisation anrufen (vor allem falls ihr euch in einer „nur Notruf“ Zone befindet) : 144

  • 144

Jeder Läufer, welcher absichtlich die gekennzeichnete Strecke verlässt, ist nicht mehr in der Verantwortung der Organisatoren.

KONTROLL- UND VERPFLEGUNGSPOSTEN

Eine Kontrolle wird bei jeder Ankunft bei einem Verpflegungs- oder Rettungs-Posten durchgeführt.
Es werden diverse unangemeldete Kontrollposten aufgestellt.. Deren Standorte werden nicht kommuniziert.

Nur Läufer mit sichtbaren Startnummern und welche ordnungsgemäss registriert wurden, haben Zutritt zu den Verpflegungsposten.

Bei den Verpflegungsposten stehen genügend Abfallbehälter zur Verfügung, diese müssen zwingend benutzt werden.

Ein Essen nach dem Lauf wird im Restaurant La Lagune in Le Bouveret serviert (im Austausch gegen den Essensbeleg)

MAXIMALE LAUFZEIT UND DURCHGANGSZEITEN

Die maximale Zeit für die gesamte “SwissPeaks 360” Strecke ist auf 156h fixiert.

Die maximale Zeit für die gesamte “SwissPeaks 170” Strecke ist auf 58h fixiert.

Die maximale Zeit für die gesamte “SwissPeaks 100” Strecke ist auf 29h fixiert.

Die maximale Zeit für die gesamte “SwissPeaks 70” Strecke ist auf 20h fixiert.

Die maximale Zeit für die gesamte “Marathon” Strecke ist auf 12h fixiert.

Die maximale Zeit für die gesamte “Half-Marathon” Strecke ist auf 6h fixiert.

Die letztmöglichen Startzeiten bei den Haupt Kontrollposten werden festgelegt und im Rennguide publiziert.

Diese Zeitgrenzen sind so gesetzt, dass der Läufer das Ziel in der vorgegebenen Zeit erreichen kann, auch wenn er Ruhe- und Verpflegungspausen einlegt. Um das Rennen fortzusetzen muss der Läufer die Kontrollposten vor der vorgegebenen Zeit verlassen, egal zu welcher Zeit er angekommen ist.

eder Läufer der vom Rennen ausgeschlossen wird, kann den Lauf fortsetzen sobald er seine Startnummer abgegeben hat. Der Läufer übernimmt ab sofort die ganze Verantwortung und ist auf sich alleine gestellt.

Im Falle von schlechten Wetterbedingungen und/oder aus Sicherheitsgründen, kann der Veranstalter das Rennen zu jeder Zeit abbrechen oder die Zeitgrenzen verändern.

ANKUNFT

Bei Ihrer Ankunft erhalten Sie einen Gutschein, mit dem Sie Ihr Finisher-Geschenk erhalten (SwissPeaks 170, SwissPeaks 100, SwissPeaks 70, Marathon und Halbmarathon). Bei der SwissPeaks 360 wird am Sonntag um 10:45 Uhr eine Finisher-Zeremonie durchgeführt. Die Finisher-Preise werden daher erst bei der Siegerehrung vergeben. Diejenigen, die aus beruflichen und/oder persönlichen Gründen nicht bis zur Zeremonie bleiben können, müssen ein Formular ausfüllen und die Portokosten am Informationsstand bezahlen. Der Finisher-Preis wird spätestens 2 Monate nach dem Rennen verschickt.

Am Ziel (Bouveret) ist es möglich, eine heiße Dusche zu nehmen.
Der Zugang zu den Duschen im Zielbereich ist streng auf Barfußläufer beschränkt (am Eingang wird Ihnen eine Tasche für Ihre Schuhe ausgehändigt).

Außerdem wird allen Teilnehmern (außer Halbmarathon-Läufern) im Zielbereich eine Mahlzeit angeboten.

RANGLISTE UND PRÄMIEN

Für jedes Rennen wird eine Gesamtrangliste Frauen und Männer und eine Kategorie Rangliste Frauen und Männer erstellt.
Die drei ersten pro Kategorie erhalten eine Prämie.

Die Teilnahme an der Preisverleihung ist Voraussetzung für die Annahme Ihres Preises. Es wird kein Preis an Dritte weitergegeben oder später per Post versandt.

SwissPeaks 360Toutes les autres courses
Seniors Hommes (SEH)20 à 39 ans18 à 39 ans
Seniors Femmes (SEF)20 à 39 ans18 à 39 ans
Master 1 Hommes (MH1)40 à 49 ans40 à 49 ans
Master 1 Femmes (MF1)40 à 49 ans40 à 49 ans
Master 2 Hommes (MH2)50 à 59 ans50 à 59 ans
Master 2 Femmes (MF2)50 à 59 ans50 à 59 ans
Master 3 Hommes (MH3)60 ans et plus60 ans et plus
Master 3 Femmes (MF3)60 ans et plus60 ans et plus

ABBRUCH UND RÜCKFÜHRUNG

Ausser bei einer Verletzung, darf kein Läufer ausserhalb eines Kontrollpostens aufgeben. Der Läufer muss die Aufgabe dem Postenchef melden, dieser wird die Startnummer annullieren.

Der Läufer behält seine annullierte Startnummer, denn diese gewährt im Zutritt zu den Shuttlebussen und Versorgungsräumen, zudem erhält der Läufer eine Mahlzeit.

Über die Rückführung wird mit dem Postenchef nach den folgenden allgemeinen Regeln entschieden:

  • Läufer, die bei einer Erste-Hilfe- oder Verpflegungsstation aufgeben, aber der Gesundheitszustand keine Evakuierung erfordert, kehren so schnell wie möglich und mit eigenen Mitteln an den nächstgelegenen Ort der Rückführung zurück.
  • In Bezug auf Verpflegungsposten oder Notfallstationen, die mit dem Auto oder dem 4X4 erreichbar sind:
    • Bei der Schließung des Postens kann die Organisation, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel, die Läufer, die aufgegeben haben und noch auf dem Posten anwesend sind, zurückführen.
    • Bei schlechten Witterungsbedingungen, die einen teilweisen oder vollständigen Abbruch des Rennens erfordern, stellt die Organisation so schnell wie möglich die Rückführung der Läufer sicher.

Im Falle eines Verlassens vor einem Kontrollpunkt ist unbedingt zum vorherigen Kontrollpunkt zurückzukehren und das Verlassen dem Postenleiter zu melden.
Wenn der Teilnehmer bei dieser Rückkehr auf die Schließer trifft, sind es die Schließer, die die Startnummer ungültig machen. Der Läufer befindet sich dann nicht mehr unter der Kontrolle der Organisation.

Unser Läufer-Rückführungssystem wird größtenteils über unsere RegionAlps-Partnerschaft abgewickelt. Wenn der Postchef Sie für den Rücktransport zum nächstgelegenen Bahnhof bringt, müssen Sie einen Regionalzug (nicht SBB) nehmen und im Besitz Ihrer Startnummer sein.

Jeder Läufer, der den Wettkampf verlässt, ohne dies der Organisation zu melden, muss für eventuell entstandene Suchkosten aufkommen.

STRAFEN UND DISQUALIFIKATIONEN

Die Rennleitung behält sich das Recht vor, jeden Läufer zu disqualifizieren, der sich nicht an die vorliegenden Regeln hält.

Jeder Läufer, der gesehen wird, wie er Müll auf die Strecke wirft, wird disqualifiziert.

Jeder Läufer, der gesehen wird, wie er außerhalb der zugelassenen Bereiche persönlich unterstützt wird, wird disqualifiziert.

Das Ausschalten des GPS-Senders, das Abkoppeln oder das Bewegen des Senders aus der Tasche führt zur sofortigen Disqualifikation des Läufers.

Es ist strengstens untersagt, während des Rennens irgendwelche Transportmittel zu benutzen. Jeder Läufer, der eine Ausnahme von dieser Regel macht, darf die Ziellinie nicht überqueren, erhält keinen Finisher Geschenk und wird nicht gewertet.

ANTIDOPING

Jeder Läufer kann sich während oder am Ende der Veranstaltung einer Dopingkontrolle unterziehen. Im Falle einer Verweigerung oder Enthaltung wird der Athlet auf die gleiche Weise sanktioniert, wie wenn er des Dopings überführt würde.

ÄNDERUNGEN DES STRECKENS ODER DER ZEITGRENZEN; ANNULLIERUNG DES RENNENS

Die Organisation behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Vorankündigung die Route und den Standort der Erste-Hilfe- und Verpflegungsposten zu ändern.
Bei schlechten Wetterbedingungen (starke Regen- und Schneemengen in der Höhe, hohe Gewittergefahr…) kann der Start um höchstens ein paar Stunden verschoben werden, ansonsten wird das Rennen abgesagt.

Im Falle höherer Gewalt (insbesondere bei schlechtem Wetter und aus Sicherheitsgründen) behält sich die Organisation das Recht vor, das laufende Rennen zu stoppen oder die Zeitgrenzen zu ändern.

Im Falle einer Absage eines Rennens mehr als 15 Tage vor dem Starttermin, wird die Anmeldegebühr teilweise zurückerstattet. Die Höhe dieser Erstattung wird so festgesetzt, dass die Organisatoren in der Lage sind, alle zum Zeitpunkt der Stornierung anfallenden, nicht erstattungsfähigen Kosten zu tragen. Im Falle einer Stornierung, welche weniger als 15 Tage vor der Start beschlossen wurde, oder im Falle einer Unterbrechung des Rennens wird keine Rückerstattung der Anmeldung vorgenommen.

Ausnahme COVID-19: Wenn die Vorschriften für Sportveranstaltungen die Durchführung des Rennens im Jahr 2023 verhindern, werden alle Anmeldungen auf 2024 verschoben. Der Organisator wird sich bemühen, dies möglichst kostenfrei zu tun.

RENNMANAGEMENT-FÄHIGKEITEN

RENNMANAGEMENT-FÄHIGKEITEN Akzeptanz der Teilnahme eines Teilnehmers

Attribution de wildcard.Wildcard-Zuweisung. Die Rennleitung hat das Recht, einen Läufer einzuladen.

Disqualifikation eines Läufers, der sich nicht an die Rennregeln hält.

Änderung der Strecke (Beispiel: Verkürzung oder Änderung des Zeitlimits).

Unterbrechung oder Annullierung des Rennens, wenn die Bedingungen dies erfordern. Eine solche Entscheidung führt nicht zu einer Rückerstattung des Nenngeldes.

Proteste: müssen spätestens 30 Minuten nach Ankunft des Läufers eingereicht werden. Die Rennleitung entscheidet nach Anhörung der Parteien ohne Einspruch.

Entscheidungen in einem Punkt, der in diesem Reglement nicht vorgesehen ist und sich aus den Umständen ergibt.

VERSICHERUNG

Zivile Haftpflicht
Der Veranstalter schließt für die Dauer der Veranstaltung eine Haftpflichtversicherung ab. Diese Haftpflichtversicherung deckt die finanziellen Folgen seiner Verantwortlichkeit, die seiner Mitarbeiter und Teilnehmer ab.

Unfallversicherung
Jeder Teilnehmer muss im Besitz einer Unfallversicherung sein, die Such- und Evakuierungskosten abdeckt.. Eine solche Versicherung kann bei jeder Organisation nach Wahl des Teilnehmers abgeschlossen werden.

ABÄNDERUNG DES REGLEMENTS

Die Organisatoren behalten sich das Recht vor, dieses Reglement jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern.

Rechtsgültig ist ausschließlich die französische Version im PDF-Format.